Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge

1. Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer

Jay Bergstrom
Güntherstr. 59
22087 Hamburg (weiter im Text Übersetzer)

und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Wünscht der Auftraggeber eine vorgeschriebene Formatierung ist der vereinbarte Preis neu zu verhandeln. Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben, bevor das Erzeugnis in die Produktion geht. Erfolgt das nicht, übernimmt der Übersetzer keinerlei Verantwortung für den Text.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Mitwirkung Dritter
Der Übersetzer ist berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte zur Lösung des Auftrags heranzuziehen. Gleichzeitig hat er auch dafür zu sorgen, dass die unter Pkt. 5. genannte Verschwiegenheit gewährleistet ist.

4. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Liegen technische Mängel der digitalen Datenübertragung vor, die vom Übersetzer nicht unmittelbar behoben werden können, muss der Auftraggeber auch einen Postversand mit gebräuchlichen Medien, wie Diskette, CD-ROM, etc. akzeptieren und mögliche versandbedingte terminliche Verzögerungen tolerieren. Eine Haftung des Übersetzers kann aus einer versandbedingten Verzögerung nicht abgeleitet werden. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Für nicht beabsichtigte Fehler in der Übersetzung und möglicher negativer Folgen in der Anwendung des Textes kann der Übersetzer nicht haftbar gemacht werden, wenn er nach Treu und Glauben gehandelt hat.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten schriftlich eingegangen ist.

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat (beispielsweise Krankheit!). Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mai- Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-VirusSoftware hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz nach Nr. 2 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 2.500- EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadenersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit Abnahme der Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

7. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge (inkl. Leertaste). Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Die Berechnung der Anschläge erfolgt mit dem WORD-Programm des MS-Office-Paketes und ist bindend. Ausnahmen davon sind „Festpreisangebote“.

(2) Vergütungen haben als Vorauszahlungen zu erfolgen, wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist. Allgemein kann der Übersetzer dem Auftraggeber gemäß Arbeitsfortschritt einzelne Rechnungen schreiben, wenn es sich um einen größeren Auftrag handelt. Dabei ist die Bezahlung einer Einzelrechnung Voraussetzung für die weitere Übersetzung. Alle Preise verstehen sich in Euro netto (zzgl. MwSt.).

(3) Das vereinbarte Honorar ist sofort nach Lieferung der Übersetzungund nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Übersetzer stellt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen fällig.

(4) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen (Fax-,- E-Mail-, Porto- und Telefonpauschalen), sofern sie nicht ausdrücklich in einem Festpreis offeriert wurden. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergab seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(5) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

(2) Arbeitsergebnisse des Übersetzers, an denen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben beim Übersetzer, es sei denn, sie enthalten wesentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers.

9. Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

10. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.

(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

11. Allgemeines
(1) Der Übersetzer arbeitet in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und speichert nur personenbezogene Daten, die für die Erbringung der angeforderten Dienstleistung erforderlich sind.

(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

12. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.